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Der komm. Richtplan bezeichnet Gebiete für die qualitätsvolle bauliche Verdichtung, Flächen für die Versorgung mit öffent. Freiräumen sowie kommunalen öffent. Bauten und Anlagen. Er koordiniert die Themen Verkehr, Angebot erneuerbarer Energie sowie umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung.

Stand der Daten: Vom Gemeinderat festgesetzt mit GRB Nr. 3812/2021 vom 10. April 2021 Wichtiger Hinweis: Volksabstimmung ausstehend (voraussichtlich im Herbst 2021)

Zweck: Kommunale Richtplanung

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