Distribution
Jahresrechnungen der Anstalten des Kantons Zürich
Mit der Anstalt besteht für die politischen Gemeinden eine Alternative zum Zweckverband oder zu privatrechtlichen Rechtsformen, wie etwa der Aktiengesellschaft oder der Stiftung. Anders als der Zweckverband hat die Anstalt kein Legislativorgan, das aus den Stimmberechtigten oder einer Delegiertenversammlung besteht; in der Anstalt gibt es daher weder ein Initiativ- noch ein Referendumsrecht.
Nutzungsbedingungen
Zusätzliche Informationen
Aktualisiert
Erstellt
Medientyp
text/csv
Sprachen
de